08.04.2006
Beschränkter Zugang in den Nationalpark - Vrchlabi
Seit dem 20. Juni gilt wieder die Vorschrift über die Zugangsbeschränkung zu einigen Lokalitäten des Nationalparks aus dem Grunde des Naturschutzes im Riesengebirger Nationalpark.
Die Vorschrift wurde von der Verwaltung des Nationalparks für die Heidelbeerensammler erlassen. Das Ziel der Vorschrift Nr. 1/2006 vom 11.7. 2006 ist den Zugang der Öffentlichkeit in den Nationalpark mit Ausnahme der markierten Touristenwege des Klubs der tschechischen Touristen und der Fahrradwege, die von der Verwaltung des KRNAPs markiert wurden, zu beschränken. Die Vorschrift sollte keinesfalls normale Besucher beeinträchtigen. Sie dürfen weiter auf den Wanderwegen und Fahrradwegen gehen bzw. fahren. Zu dieser Maßnahme führte die Verwaltung KRNAP schon zum sechsten Mal eine intensive rücksichtslose Sammlung der Heidelbeeren und die Zerstörung der Heidelbeerensträucher in wertvollen Lokalitäten. Die Nahrungsbasis der samenfressenden
Vögel und Säugetiere wurde auf diese Weise erschöpft und es wurden auch viele unter Naturschutz stehende Pflanzen beschädigt. Es wird auch die Ruhe der Waldtiere gestört, vor allem in der Brunftzeit und in der Zeit ihrer Eingewöhnung in die Überwinterungslokalitäten.
Die meisten betroffenen Orte befinden sich in der I. und II. Nationalparkzone, wo man ganzjährig nur auf markierten Wegen laufen kann. Gleichzeitig gilt diese Vorschrift vorübengehend auch für einen kleinen Teil der III. Zone, wo man sich normalerweise frei bewegen kann. An der offiziellen Tafel des Stadtamtes in Spindleruv Mlyn hängen eine Landkarte und eine schriftliche Wortbeschreibung der Bezirksgrenze des Gebietes mit beschränktem Zugang. In der Anlage kann man lesen, um welche Lokalitäten es sich handelt. Es geht zum Beispiel um die Umgebung von Vosecka bouda, Lysa hora und Kotel, die Elbquelle, Lucni hora und Stribrny hrbet, Lisci hora und Studnicni hora, Obri dul und die Schneekoppe, Lvi dul, Dlouhy und Pomezni hreben über Dolni Mala Upa, Dvorsky les und die Umgebung von Cerna und Svetla hora. Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten www.krnap.cz.
Auf Grund der Erfahrungen aus vergangenen Jahren kann man konstatieren, dass die tschechische Öffentlichkeit sich an diese Vorschriften gewöhnt hatte und sie werden auch respektiert. Probleme werden durch polnische und ukrainische „Professionalsammler" verursacht, die vor allem in der Nähe der Grenzübergänge tätig sind.
Natürlichen Personen, die diese Vorschrift nicht akzeptieren werden, kann eine Geldstrafe bis in Höhe von 10.000 Kronen auferlegt werden. Die heuer erlassene Vorschrift hat eine dreijährige Gültigkeitsdauer - immer vom 20. 7. bis zum 15. 10. in den Jahren 2006, 2007 und 2008. Im Terrain werden die Gebiete durch Tafeln mit dem Text: „ Beschränkter Zugang außerhalb der markierten Touristenwege vom 20. 7. bis zum 15. 10. 2006" bzw. 2007, 2008 bezeichnet. Der Text wird auf tschechisch, polnisch und deutsch formuliert.
R. Drahny
Sprecher der Verwaltung KRNAP
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Autor: Dáša Palátková
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